
Nachfolgende Vorgaben müssen die Sportvereine bei der Antragstellung hinsichtlich einer Förderung von integrativen Maßnahmen beachten:
Welche Summe, und ob überhaupt, der Sportverein, der Mitglied im LSVS ist und als gemeinnützig vom FA anerkannt wurde, maximal zur Förderung der Aussiedler/Migranten erhalten kann, hängt davon ab, ob hinreichende Mittel vom BMI zur Verfügung gestellt werden; die Voraussetzungen vom Sportverein erfüllt wurden, sowie ob andere Sportvereine bereits registriert sind.
Die begründete Investition der Fördermittel muß stets auf integrative Unterstützung der Aussiedler/Migranten, die bestenfalls nicht länger als fünf Jahre in Deutschland leben, gerichtet sein.
Gewünscht sind Zeitungsartikel innerhalb derer ausdrücklich auf das Bundesministerium des Innern als Geldgeber aufmerksam gemacht wird, darüber hinaus ein Hinweis auf die Kooperation mit dem saarländischen Programm vorhanden ist.
Ein ÜL muß jedes Training, welches abgehalten wurde monatlich mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Inhalt dar- und belegen und Berichte (jeweils als Quartals und Jahresberichte) abgeben. Darüber hinaus gibt es eine besondere statistische Monatsliste in die die Anzahl der Aussiedler und Migranten, nach Alter/Geschlecht aufgeschlüsselt, vom ÜL eingetragen werden müssen.
Dann noch jeweils eine Namens- und Adress-Liste der, beim jeweiligen ÜL, sporttreibenden Migranten.
Dass die ÜL das Honorar (wieviel/wann) persönlich erhalten haben (maximal 8,--€ pro Zeitstunde/ 150,--€ pro Monat), muss nachvollziehbar (Originalüberweisungsträger) bewiesen werden. Es können ausschließlich Trainingszeiten abgerechnet werden! Keine Betreuung oder Aufsicht!
Bei Barauszahlung : Name, Anschrift und Geburtsdatum/Ort; Unterschrift des Empfängers.
Bei der Anschaffung von Sportgerät trägt der Verein einen Eigenanteil von 10% (resp.12% ohne Skonto/Rabatt). Die Notwendigkeit des Erwerbs der jeweiligen Sportgeräte, in bezug auf die integrative Wirkung für Aussiedler/ Migranten, muß begründet werden und es müssen 3 Vergleichskostenangebote vorliegen, von denen das günstigste ausgewählt werden muß.
Jede Art von Kleidung kann nicht anerkannt werden.
Es werden ausschließlich Originalbelege akzeptiert.
Darüber hinaus benötigen wir einen Jahresbericht vom Verein (kurze Darstellung der Vereinshistorie unter Angabe der Gesamtmitglieder; welche Sportarten etc.), mit Stempel/Unterschrift des Vorsitzenden/Geschäftsführers und dem Hinweis, dass die Aussiedler bzw. Migranten nur durch die finanzielle Unterstützung des Programms „Integration durch Sport“ vorgabengerecht in das Vereinsleben eingebunden werden konnten.
Weiterhin eine Gesamt-Migrantenliste.
Alle Formulare abgestempelt und von zwei Personen unterschrieben.
Die Förderung von offenen Integrationsmaßnahmen, als Tages- oder Mehrtagesveranstaltungen, kann u.U. in Erwägung gezogen werden.
Sollte der Sportverein eine Homepage im Netz besitzen, muß er, im Falle der Förderung, einen „Integrationsbutton“ aufnehmen.
Die Unterstützung des Sportvereins (=Stützpunktverein) gilt als einmalige Anschubfinanzierung
Danach soll der Sportverein selbständig im Sinne der Programm „Integration durch Sport“-Idee weiterarbeiten.
Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, weder in die Förderung aufgenommen zu werden, noch mehr als einmal unterstützt zu werden.
Eine Doppelförderung ist nicht vorgesehen.
Sollte der Sportverein beispielshalber durch Sponsoren oder Mäzene Gelder erhalten, muß nachgewiesen werden, um die mehrfach Finanzierung zu unterbinden, inwieweit überhaupt Bedarf besteht. Keine Finanzierung ist möglich, wenn Geld von Wohlfahrtsverbänden in den Verein fließt.
Der Sportverein tritt in Vorlage. Sämtliche Abrechnungsunterlagen im Original sind spätestens am 15. November des Jahres vorzulegen.
Die vor Ort Prüfer des BAMF kontrollieren die geschilderten Sachverhalte.